Info zu finanziellen Hilfen
Geringverdiener haben die Möglichkeit, ihr Einkommen im Landratsamt Donau-Ries, Amt für Jugend und Familie, durchrechnen zu lassen und nähere Auskünfte zu finanziellen Unterstützungen zu erhalten.
Krippenzuschuss Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren
Ebenfalls einen Zuschuss gibt es für Kinder im Alter von eins bis drei Jahren. Diesen müssen die Eltern allerdings selbständig beantragen und ihr Einkommen darlegen. Infos darüber erhalten Eltern unter: https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/
Zuschuss für Kinder ab 3 Jahren
Seit dem 01. April 2019 bekommt der Träger für jedes Kind ab 3 Jahren einen Zuschuss von 100,00€. Jedes Kind, das im Laufe des Kalenderjahres 3 Jahre alt wird, wird ab dem 01. September des gleichen Jahres bezuschusst. Der Zuschuss gilt für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren.